Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf des Magazins „Little Star“
Stand: 08.03.2021
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf von Magazinen, deren Medieninhaber Mag. Andrea Schöniger-Hekele ist (im Folgenden „Herausgeberin“ genannt).
2. Allgemeine Vertragsbedingungen:
Sie beziehen das Produkt zum jeweils gültigen Bezugspreis. Die Verrechnung einer allfälligen Abonnementgebühr erfolgt im Vorhinein und zum jeweils gültigen Bezugspreis. Das Mindestalter für Bestellungen ist 18 Jahre.
Die Herausgeberin ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) abzuändern. Die Herausgeberin ist verpflichtet, Sie rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen schriftlich (gilt auch per E-Mail) davon zu informieren. Ihnen steht sodann eine vierwöchige Frist ab Zugang der Information zu, den Änderungen zu widersprechen. Die Änderungen gelten als genehmigt, sollten Sie nicht binnen der vierwöchigen Frist der Änderung schriftlich (gilt auch per E-Mail) widersprechen. Auf diesen Umstand wird in der Verständigung gesondert hingewiesen. Bei rechtzeitigem Widerspruch durch Sie finden die geänderten AGB auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung.
Folgende Punkte können seitens der Herausgeberin über Änderung der AGB nicht geändert werden: Gegenstand der Hauptleistung (Lieferung/Bereitstellung des vereinbarten Produktes); Ihre Kündigungsmöglichkeiten.
3. Rücktrittsbelehrung
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen. (§ 18 FAGG)
6. Gewährleistungsbestimmungen
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7. Sonstiges:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung weitgehend entspricht. Im Zweifel gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame als ersetzt. Dies gilt sinngemäß auch für eine Lücke in den Bestimmungen. Gerichtsstand ist Wien (soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes geboten ist). Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisnormen.